Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB
1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Anmeldungen für Veranstaltungen der Volkshochschule Karlsruhe e.V. (im Folgenden: vhs), auch für solche Veranstaltungen, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Als Veranstaltungen werden alle Leistungsangebote der vhs (Kurse, Zielgruppenprogramme, Trainerqualifikationen, Unterrichts- und Weiterbildungsangebote, Prüfungen u.a.) bezeichnet.
Der Hygieneplan-Corona ist Bestandteil der AGB.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die eine/n Dritte/n als Veranstalter/-in und Vertragspartner/-in ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittlerin auf.
(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem/der Verbraucher/-in zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Textform (Telefax, E-Mail, Anmeldeformular auf unserer Homepage www.vhs-karlsruhe.de). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird und sich aus zwingenden gesetzlichen Formvorschriften nichts anderes ergibt.
(4) Information zur Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
2. Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche, telefonische oder durch sonstige Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Formular auf unserer Homepage) übermittelte Anmeldung bei der vhs und die Annahme durch die vhs zustande. Die Annahme der vhs erfolgt durch die Übersendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung an den / die Anmeldende. Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die vhs, z.B. wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder nicht zustande kommt, erfolgt schriftlich.
(2) Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und dem/der Anmeldenden (im Folgenden: Vertragspartner/-in). Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person (im Folgenden: Teilnehmer/-in) vorgenommen werden. Diese ist der vhs namentlich mit Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse) zu benennen. In diesem Fall treffen den/die Teilnehmer/-in Rechte und Pflichten, soweit dies nachfolgend besonders geregelt ist:
(3) Diese AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
3. Leistungsumfang der vhs und Teilnahmevoraussetzungen
(1) Der Umfang der Leistungen der vhs (Ort, Zeit, Dauer, Thema, Bildungsziel) ergibt sich aus der Beschreibung im Semesterprogramm in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten und in den Geschäftsräumen ausgelegten und im Internet auf unserer Homepage veröffentlichten Fassung.
(2) Die vhs kann die Teilnahme an einer Veranstaltung von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Soweit möglich, wird über die erforderlichen Voraussetzungen im Semesterprogramm und auf unserer Homepage informiert.
(3) Für die Teilnahme am Angebot der vhs gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Eine Ausnahme bilden die Eltern-Kind-Angebote und Kurse, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten. Diese Angebote sind im Bereich JUKKS zusammengefasst.
4. Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs im Semesterprogramm. Änderungen gegenüber dem Semesterprogramm kann die vhs durch Aushang oder auf der Homepage bekannt machen.
(2) Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Der/die Anmeldende verpflichtet sich unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zur Zahlung der ausgewiesenen Kosten an die vhs vor Beginn der Veranstaltung.
(3) Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat wird 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn anhand der eingegangenen Anmeldungen entschieden, ob die Veranstaltung aufgrund der Mindestteilnehmerzahl stattfinden kann. In diesem Falle wird das Entgelt mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Im SEPA-Lastschriftverfahren kann die Vorlagefrist von Lastschrifteinzügen bei dem/der Zahlungsdienstleister/-in des/der Zahlers/Zahlerin (Zahlstelle) auf einen Geschäftstag verkürzt werden. Die Vorabinformation (Pre-Notification) über eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift erfolgt durch den Versand der vhs-Anmeldebestätigung.
Bei Nichteinlösung von Lastschriften mangels Deckung und/oder fehlerhafter Angaben durch den/die Teilnehmer/-in wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. 3 € berechnet.
(4) Das angegebene Entgelt ist lediglich bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl gültig, bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl gelten Ziffern 7 und 9.
(5) Ab einem Entgelt von 300 € ist auf Anfrage eine Zahlung in zwei Raten möglich.
(6) Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, ist das Entgelt sofort nach Zugang der Anmeldebestätigung zu entrichten. Teilzahlungen sind nicht zulässig. Zahlungen können geleistet werden per Bank-/Kreditkarte, Barzahlung (bis maximal 25 €) oder durch Überweisung.
(7) Beim Erwerb von Gutscheinen und für die Ausstellung von Bescheinigungen jeder Art ist das Entgelt per Bank-/Kreditkarte, Barzahlung (bis maximal 25 €) oder Überweisung sofort und vor Aushändigung des Gutscheins oder der Bescheinigung zu bezahlen. Teilzahlungen sind nicht zulässig.
5. Entgeltermäßigung
(1) Bezieher/-innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) erhalten auf Vorlage der entsprechenden gültigen Leistungsbescheide bei der Anmeldung für bestimmte Kurse eine Gebührenermäßigung von 25 %, begrenzt auf maximal 25 €.
(2) Inhaber/-innen des Karlsruher Passes/Karlsruher Kinderpasses erhalten unter Vorlage der entsprechenden gültigen Nachweise 50% Gebührenermäßigung auf bestimmte Kurse.
(3) Studierende erhalten nach Vorlage der entsprechenden gültigen Nachweise 20% Gebührenermäßigung auf bestimmte Kurse.
(4) Eine nachträgliche Ermäßigung nach Versand der Anmeldebestätigung durch die vhs ist nicht möglich.
(5) Von einer Ermäßigung ausgenommen sind mehrtägige Veranstaltungen außerhalb von Karlsruhe, Schulabschlüsse des Abendgymnasiums und der Abendrealschule, Prüfungsgebühren sowie Material-, Lebensmittel- und Skriptkosten.
(6) Für Integrationskursteilnehmende gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen des Bundesamtes für Migration (BAMF).
6. Teilnahmebescheinigung
(1) Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden. Diese werden innerhalb eines Jahres (laufendes und letztes Semester) nach Veranstaltungsende kostenlos ausgestellt. Bei Veranstaltungen mit mehreren Terminen (z.B. Kursen) ist das Veranstaltungsende der Ablauf des letzten Termins. Für die davor liegenden zwei Semester wird ein Entgelt von jeweils 10 € berechnet. Weiter zurückliegende Bescheinigungen werden grundsätzlich nicht ausgestellt. Soweit die vhs solche Bescheinigungen dennoch ausstellt wird der tatsächlich entstandene Aufwand berechnet.
(2) Das Entgelt für so genannte „Konsulatsbescheinigungen“ beträgt 25 €.
7. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
(1) Veranstaltungen können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht haben. Wird diese nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines/einer Kursleiters/-in, Schließung des Veranstaltungsraumes ohne geeignete Ausweichmöglichkeit) nicht stattfinden kann.
(3) In den Fällen von Absatz (1) und (2) ist der/die Vertragspartner/-in zu einer Zahlung nicht verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen werden von der vhs erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.
(4) Die vhs kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Nichtzahlung oder nicht vollständige Zahlung des Entgeltes trotz Nachfristsetzung,
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den/die Kursleiter/-in, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/-in, gegenüber Teilnehmer/-innen oder Beschäftigten der vhs, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung.
8. Kündigung durch den/die Vertragspartner/-in
(1) Der/die Vertragspartner/-in kann den Vertrag durch schriftliche Erklärung kündigen, es gilt
Ziffer 1 (3). Die Erklärung muss spätestens 5 Arbeitstage (Mo-Fr) vor Beginn der Veranstaltung bei der vhs eingegangen sein. Bei Veranstaltungen mit mehreren Terminen (z.B. Kurse), ist der zeitlich erste Termin maßgeblich. Bei rechtzeitiger Kündigung ist der/die Vertragspartner/-in zu einer Zahlung nicht verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen werden von der vhs erstattet. Bei späterer Kündigung erfolgt keine Erstattung des Entgelts.
(2) Bei termingerechter Kündigung von Kursen in Verbindung mit einer so genannten „Konsulatsbescheinigung“ wird ein Bearbeitungsentgelt von 50 € einbehalten. Der Restbetrag wird erstattet.
(3) Kündigungen gegenüber Kursleitern/-innen sind unwirksam. Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Kündigung.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
9. Durchführung von unterbelegten Kursen/Veranstaltungen
Die vhs kann Veranstaltungen, die die jeweilige festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, entweder gemäß Ziffer 7 (1) nicht durchführen oder unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag (Umlage) gezahlt wird, oder, wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleichbleibender Gebühr entsprechend verkürzt wird. Die Entscheidung über eine Umlage trifft die vhs in Absprache mit den Teilnehmer/-innen.
10. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Kursleiter/-in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines/einer Kursleiters/-in angekündigt wurde.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der vhs für die Teilnehmer/-innen zumutbar ist.
11. Haftungsausschluss
(1) Falls durch Mitwirkung des Kindes Personen und Sachschäden während des Unterrichts verursacht werden, haftet die vhs lediglich dann, wenn ihr die vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist. Im Übrigen haften die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder.
(2) Für Unfälle und sonstige Schädigungen des Vertragspartners/der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers/der Teilnehmerin während des Hin- bzw. Rückweges zu oder von den Veranstaltungen übernimmt die vhs keine Haftung.
(3) Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder, falls durch Mitwirken des Kindes Personen- und Sachschäden während des Unterrichts entstehen.
• In Kinderkursen obliegt die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer/-innen (im folgenden Kinder) bis zum Eintreffen der Kursleitenden und ab dem Ablauf der geplanten Veranstaltungszeit den Erziehungsberechtigten bzw. den Personen, denen die Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen haben. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder erst unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn im Kursraum erscheinen und nach Veranstaltungsende im Kursraum umgehend abgeholt werden oder alleine kommen und/oder alleine nach Hause gehen dürfen.
Toilettengänge und Pausen der Kinder finden in der Regel ohne Aufsicht statt.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, vor Beginn einer Veranstaltung mit dem/der Kursleitenden abzusprechen, wenn das Kind die Veranstaltung vorzeitig verlassen muss und den Kursleitenden über Besonderheiten zu informieren, so z.B. über Allergien, die während der Veranstaltungszeit relevant sein könnten.
Die vhs behält sich vor, Kinder, die den Ablauf der Veranstaltung durch ihr Verhalten erheblich beeinträchtigen, aus der Veranstaltung zu entfernen und unter anderweitige Aufsicht zu stellen bis das Kind von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann.
• Nehmen Kinder und Erwachsene gemeinsam an Veranstaltungen teil, liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten oder bei der Person, die von den Erziehungsberechtigten als Begleitung bestimmt wird.
12. Pflichten des Teilnehmers
(1) Bei jeder Teilnahme an einem Kurs der vhs ist die namentliche Eintragung in die Anwesenheitsliste erforderlich.
(2) Auf Verlangen ist die Anmeldebestätigung vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, kann der/die Teilnehmer/-in von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberechtigung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann.
(3) Der/die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, die von ihr oder ihm benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume der vhs sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, sowie eventuelle Rauchverbote zu beachten.
(4) Der/die Teilnehmer/-in hat jede Nutzung bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.
(5) Der/die Teilnehmer/-in hat dafür Sorge zu tragen, dass er/sie über die psychischen und physischen Voraussetzungen (Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten z.B. bei Kochkursen, Verletzungen z.B. des Trommelfells bei Schwimmkursen) verfügt, um gefahrlos an der gewählten Veranstaltung teilnehmen zu können.
13. Urheberschutz
(1) Das Kopieren und die Weitergabe von Veranstaltungsmaterialien, insbesondere Lehrmaterialien, ist ohne Genehmigung nicht gestattet.
(2) Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind ohne Genehmigung nicht gestattet.
(3) Über Genehmigungen, die nur im Ausnahmefall erteilt werden, entscheidet die Leitung der vhs in Absprache mit den Betroffenen.
14. Datenschutz
Auf die Datenschutzerklärung und die Information nach Art. 13 / Art. 14 DS-GVO über die Verarbeitung von Betroffenendaten und die Betroffenenrechte nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird verwiesen.
Stand: 15. August 2022
Widerrufsregelung
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Volkshochschule Karlsruhe e.V., Kaiserallee 12e, 76133 Karlsruhe, E-Mail: info@vhs-karlsruhe.de, Fax 0721/98575-75, Tel. 0721/98575-0) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Vertrag Waren erhalten haben, haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe von 20,00 EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerspruchsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.
An: Volkshochschule Karlsruhe e.V., Kaiserallee 12e, 76133 Karlsruhe,
info@vhs-karlsruhe.de
SEPA Lastschriftmandat
Die EU hat 2014 einheitliche Kontonummernsysteme und Zahlverfahren eingeführt.
Das SEPA-Verfahren setzt voraus, dass uns bei einer Kursbuchung (z.B. am Telefon) ein so genanntes SEPA-Lastschriftmandat schriftlich vorliegen muss. Das bedeutet, dass wir damit die Erlaubnis erhalten, von Ihrem Konto abzubuchen, wenn Sie sich für einen Kurs anmelden.
Das notwendige Formular können Sie hier herunterladen. Bitte füllen Sie es aus und schicken es uns per Post zu oder geben es in der Kaiserallee 12e ab.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/-innen gerne zur Verfügung.