Trennung/'Scheidung: Die Teilung der Rente bei der Scheidung
Wenn Paare sich trennen, ist viel zu teilen. Auch die Rente. Was hierbei alles bedacht werden muss, soll der Vortrag aufzeigen. Er vermittelt praktisches und unmittelbar anwendbares Grundlagenwissen für die Zeit der Scheidung und danach. Da eine strikte Teilung der Rente nicht immer interessensgerecht ist, wird erklärt, wie während der Ehe und bei der Scheidung einvernehmliche Absprachen getroffen werden können und wann solche Absprachen besonders empfehlenswert sind.
Wann ist eine rein gesetzliche Rententeilung günstig? Gibt es vertragliche Alternativen zur gesetzlichen Rententeilung? Welches Verhalten ist vor, welches nach der Rententeilung sinnvoll? Welche Auskunftspflichten bestehen? Welche Rentenoptimierungs-Strategien sind nach der Scheidung möglich und sinnvoll? Welche Fehler sollen bei der Neu-Orientierung unbedingt vermieden werden?
Angesprochen werden auch Personen, die schon geschieden sind. Denn das Gesetz eröffnet Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich auch nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen zu ergänzen, auszusetzen oder abzuändern. Da es bei Entscheidungen zum Versorgungsausgleich unmöglich ist, weit in der Zukunft liegende Rechtsänderungen oder Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen vorherzusehen, sind viele ältere Entscheidungen zum Versorgungsausgleich inzwischen falsch geworden und abänderbar.
Markus Vogts ist seit 1990 als privater Rentenberater in Karlsruhe tätig und vertritt seine Mandanten nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich vor den Sozial- und Landessozialgerichten, in isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich auch vor den Familiengerichten und er ist in Scheidungsverfahren zum Versorgungsausgleich beratend als Sachverständiger tätig.
In Kooperation:
ISUV e.V., Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
Weitere Vorträge zu allen Bereichen des Unterhalts und Familienrechts siehe Link weiter unten.
Wann ist eine rein gesetzliche Rententeilung günstig? Gibt es vertragliche Alternativen zur gesetzlichen Rententeilung? Welches Verhalten ist vor, welches nach der Rententeilung sinnvoll? Welche Auskunftspflichten bestehen? Welche Rentenoptimierungs-Strategien sind nach der Scheidung möglich und sinnvoll? Welche Fehler sollen bei der Neu-Orientierung unbedingt vermieden werden?
Angesprochen werden auch Personen, die schon geschieden sind. Denn das Gesetz eröffnet Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich auch nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen zu ergänzen, auszusetzen oder abzuändern. Da es bei Entscheidungen zum Versorgungsausgleich unmöglich ist, weit in der Zukunft liegende Rechtsänderungen oder Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen vorherzusehen, sind viele ältere Entscheidungen zum Versorgungsausgleich inzwischen falsch geworden und abänderbar.
Markus Vogts ist seit 1990 als privater Rentenberater in Karlsruhe tätig und vertritt seine Mandanten nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich vor den Sozial- und Landessozialgerichten, in isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich auch vor den Familiengerichten und er ist in Scheidungsverfahren zum Versorgungsausgleich beratend als Sachverständiger tätig.
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Kursleitung:
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Wenn Paare sich trennen, ist viel zu teilen. Auch die Rente. Was hierbei alles bedacht werden muss, soll der Vortrag aufzeigen. Er vermittelt praktisches und unmittelbar anwendbares Grundlagenwissen für die Zeit der Scheidung und danach. Da eine strikte Teilung der Rente nicht immer interessensgerecht ist, wird erklärt, wie während der Ehe und bei der Scheidung einvernehmliche Absprachen getroffen werden können und wann solche Absprachen besonders empfehlenswert sind.
Wann ist eine rein gesetzliche Rententeilung günstig? Gibt es vertragliche Alternativen zur gesetzlichen Rententeilung? Welches Verhalten ist vor, welches nach der Rententeilung sinnvoll? Welche Auskunftspflichten bestehen? Welche Rentenoptimierungs-Strategien sind nach der Scheidung möglich und sinnvoll? Welche Fehler sollen bei der Neu-Orientierung unbedingt vermieden werden?
Angesprochen werden auch Personen, die schon geschieden sind. Denn das Gesetz eröffnet Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich auch nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen zu ergänzen, auszusetzen oder abzuändern. Da es bei Entscheidungen zum Versorgungsausgleich unmöglich ist, weit in der Zukunft liegende Rechtsänderungen oder Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen vorherzusehen, sind viele ältere Entscheidungen zum Versorgungsausgleich inzwischen falsch geworden und abänderbar.
Markus Vogts ist seit 1990 als privater Rentenberater in Karlsruhe tätig und vertritt seine Mandanten nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich vor den Sozial- und Landessozialgerichten, in isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich auch vor den Familiengerichten und er ist in Scheidungsverfahren zum Versorgungsausgleich beratend als Sachverständiger tätig.
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Angesprochen werden auch Personen, die schon geschieden sind. Denn das Gesetz eröffnet Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich auch nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen zu ergänzen, auszusetzen oder abzuändern. Da es bei Entscheidungen zum Versorgungsausgleich unmöglich ist, weit in der Zukunft liegende Rechtsänderungen oder Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen vorherzusehen, sind viele ältere Entscheidungen zum Versorgungsausgleich inzwischen falsch geworden und abänderbar.
Markus Vogts ist seit 1990 als privater Rentenberater in Karlsruhe tätig und vertritt seine Mandanten nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich vor den Sozial- und Landessozialgerichten, in isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich auch vor den Familiengerichten und er ist in Scheidungsverfahren zum Versorgungsausgleich beratend als Sachverständiger tätig.
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Kursleitung:
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Kursnummer: 253-69417kostenlosAnmeldung erwünscht, aber nicht notwendig, Restplätze am Abend
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Start: Di. 11.11.2025 19:00 UhrEnde: Di. 11.11.2025 20:30 Uhr1 Termin / 0 Ustd.