Zertifizierte Ausbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft
nach § 43b und § 53b SGB XI und zur Übungsleiter*in für Motogeragogik
mit dem Schwerpunkt ganzheitliche Bewegungsförderung
Gesetzliche Grundlagen
Nach § 43b Sozialgesetzbuch XI haben alle Pflegebedürftigen, auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgehen.
Die Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind in den Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) nach § 53b SGB XI (alt: § 87b Abs. 3 SGB XI) geregelt. Diese werden vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV-Spitzenverband) beschlossen, zuletzt in der Fassung vom 21. Oktober 2022, und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt (zuletzt am 21. November 2022). Die angepassten Richtlinien sind am 22. November 2022 in Kraft getreten.
Die Bewegungsförderung ist ein zentrales Thema nicht nur in der Prävention, sondern auch in der Therapie demenzieller Erkrankungen. Bewegung hilft, die physischen, psychischen und sozialen Ressourcen zu "aktivieren", die Selbständigkeit bei Alltagshandlungen und die Mobilität zu fördern. Bewegung baut Brücken.
Auch in der professionellen Pflege geht die Praxis weg von der funktionellen Ausrichtung hin zu einer lebenswelt- und beziehungsorientierten lebendigen Gestaltung. Dies machen die nationalen Expertenstandards: "Erhaltung und Förderung der Mobilität" sowie "Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz" recht deutlich.
Die vhs Karlsruhe bietet zwei zertifizierte Ausbildungen mit dem Schwerpunkt ganzheitliche Bewegungsförderung an. In diesem Schwerpunkt vereinen sich gelebte Kinästhetik (Wissenschaft der Bewegungswahrnehmung / Bewegungsempfindung), psychosoziale Interaktion und die Förderung eines achtsamen Miteinander mit allen Sinnen.
1. "Zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b und § 53b SGB XI", die Sie dazu berechtigt, in stationären und ambulanten Einrichtungen mit demenziell erkrankten Menschen tätig zu sein,
2. "Übungsleiter*in für Motogeragogik", die Sie dazu berechtigt, Bewegungs- bzw. Aktivierungsgruppen mit älteren/hochaltrigen/bewegungseingeschränkten Menschen anzuleiten.
Wir arbeiten in den Ausbildungen zusätzlich zu den vorgeschriebenen Inhalten mit Bewegung auf allen Ebenen, mit unkonventionellen Sinnes-Materialien, mit aktiver Beziehungsgestaltung sowie mit lebendigen Betreuungskonzepten.
Ihr Aufgabenfeld beinhaltet:
Maßnahmen und Tätigkeiten in stationären und ambulanten Einrichtungen, in der privaten Betreuung, in Bewegungs- und Aktivierungsgruppen für (hoch)altrige und demenziell erkrankte Menschen,
- die das Wohlbefinden der zu Betreuenden positiv beeinflussen können
- die physische, psychische und soziale Ressourcen fördern und erhalten
- die Alltagskompetenzen stärken
- die Sicherheit und Orientierung vermitteln
- die auf allen Ebenen "aktivieren".
Wenn Sie zusätzliche Betreuungskraft/Übungsleiter*in werden möchten, sollten Sie:
- kontaktfreudig sein und ein freundliches und offenes Wesen haben
- eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen haben
- zuverlässig, verantwortungs- und pflichtbewusst sein
- für andere Menschen da sein wollen und mit ihnen empfinden können
- einen respektvollen und liebevollen Umgang mit vertrauten Personen pflegen
- Herausforderungen lieben und Menschen motivieren wollen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifizierung:
- Einwöchiges (fünf Tage) Orientierungspraktikum in voll- oder teilstationärer Altenpflege-Einrichtung vor Beginn der Ausbildung
- Sie benötigen keine pflegerische oder therapeutische Kenntnisse
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Körperliche und psychische Belastbarkeit
Vermittelte Inhalte der Qualifizierung:
Grundlagen, Grundkenntnisse und Einführung in:
- Demenzerkrankungen und psychische Erkrankungen
- DemenzBalanceModell©
- Kommunikation und Interaktion
- Geriatrie, Gerontologie, typische Alterserkrankungen wie Diabetes, Schlaganfall, Parkinson, Arthrose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Osteoporose ...
- Pflege- und Betreuungsdokumentation, Transferhandlungen
- Hygiene/Lebensmittelhygiene, Ernährung
- Motogeragogik, Gesundheitsförderung, Handlungs- und Alltagskompetenzen
- Musik, Tanz und Rhythmus
- Koordination, Sinneswahrnehmungen, Körperbild und Körperschema
- Kinästhetik
- Sturzprophylaxe, Traumatologie im Alter
- Körper- und Gedächtnistraining, motorische Fähigkeiten fördern
- Freizeitverhalten und Kreativität, Feste feiern, Vorlesen, Spielen, Bewegung in der Natur
- Bewegen-Stützen-Helfen leicht gemacht, Umgang mit Behinderungen und Einschränkungen
- Schutz eigener Ressourcen
- Methodik-Didaktik, Angebotsplanung und Stundendurchführung, Rolle der Betreuenden
- Methoden der Körperarbeit und Entspannung
- Berühren und Spüren, Interaktion und Kommunikation ohne Worte
- Biografiearbeit und Erinnerungspflege
- Erste Hilfe für Pflege- und Betreuungskräfte
- Rechtskunde, Arbeitsschutz, Unfallverhütung.
Ablauf 280 Unterrichtseinheiten (UE):
5 Tage Orientierungspraktikum vor Kursbeginn in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung (40 UE)
3 Präsenz-Kompaktwochen an jeweils 5 Tagen (160 UE) in der vhs
10 Tage Betreuungspraktikum zwischen den Präsenzwochen in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung erfahrenen Pflegefachkraft (80 UE)
Leitung und Referentin:
Sonja Pfau
Diplom-Sportpädagogin, Übungsleiterin für Motogeragogik, Übungsleiterin für Sport nach Krebs
Referentinnen:
Cornelia Dannecker
Übungsleiterin für Motogeragogik, Betreuungskraft nach §53b, Kreative Gerontotherapeutin (SMEI)
Linda Dirks
Betreuungskraft nach §53b, Übungsleiterin für Motogeragogik, Übungsleiterin für Gesundheitssport, Seniorentrainerin
Birgit Grosshans
Fachpräventologin für Gehirnleistungstraining, Gedächtnistrainerin, Schulungsleiterin DemenzBalanceModell©
Margot Hirstein-Paraiso
Feldenkrais-Pädagogin, Kinderkrankenschwester, Pflege- und Betreuungskraft in Behinderteneinrichtungen
Yvonne Lucke
B.A. Gesundheitspädagogik, Health Care Education Notfallsanitäterin
Elke Steffen
BA Sportwissenschaftlerin Gesundheits- u. Freizeitbildung, exam. Krankenschwester, Übungsleiterin für Motogeragogik,
Gedächtnistrainerin, Rückenkursleiterin (DVGS), Kursleiterin für PME
Die Qualifizierungsmaßnahme ist als "Bildungszeit Baden-Württemberg" anrechenbar!
Hinweise:
Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) definiert auf der Basis des § 53b SGB XI (vormals § 87b SGB XI und § 53c SGB XI) die Richtlinie zum Einsatz "zusätzlicher Betreuungskräfte". In dieser Betreuungskräfte-Richtlinie (Betreuungskräfte-RL) werden die Qualifikationsanforderungen und die Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte verbindlich beschrieben und vom Bundesministerium für Gesundheit freigegeben. Ausgebildete zusätzliche Betreuungskräfte unterstützen die Pflegefachkräfte bei individuellen Aktivierungs- und Betreuungsangeboten.
Unterschiede § 43 b und 53 b
Im Paragraph 43 b SGB XI wird geregelt, dass Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben. Diese Leistung geht über die nach Schwere und Art der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinaus.
Im Paragraph 53 b SGB XI (vormals: Paragraph 53 c) wird bestimmt, dass der Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien zu den Aufgaben und zur Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften zu beschließen hat. Der Spitzenverband wird im Paragraph 53 b beauftragt, die Verbände der Pflegeberufe und die Bundesvereinigungen der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene anzuhören. Außerdem sind bei der Erstellung der Richtlinien die anerkannten, allgemeinen medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse zu beachten.
Nach § 43b Sozialgesetzbuch XI haben alle Pflegebedürftigen, auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgehen.
Die Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind in den Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) nach § 53b SGB XI (alt: § 87b Abs. 3 SGB XI) geregelt. Diese werden vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV-Spitzenverband) beschlossen, zuletzt in der Fassung vom 21. Oktober 2022, und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt (zuletzt am 21. November 2022). Die angepassten Richtlinien sind am 22. November 2022 in Kraft getreten.
Die Bewegungsförderung ist ein zentrales Thema nicht nur in der Prävention, sondern auch in der Therapie demenzieller Erkrankungen. Bewegung hilft, die physischen, psychischen und sozialen Ressourcen zu "aktivieren", die Selbständigkeit bei Alltagshandlungen und die Mobilität zu fördern. Bewegung baut Brücken.
Auch in der professionellen Pflege geht die Praxis weg von der funktionellen Ausrichtung hin zu einer lebenswelt- und beziehungsorientierten lebendigen Gestaltung. Dies machen die nationalen Expertenstandards: "Erhaltung und Förderung der Mobilität" sowie "Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz" recht deutlich.
Die vhs Karlsruhe bietet zwei zertifizierte Ausbildungen mit dem Schwerpunkt ganzheitliche Bewegungsförderung an. In diesem Schwerpunkt vereinen sich gelebte Kinästhetik (Wissenschaft der Bewegungswahrnehmung / Bewegungsempfindung), psychosoziale Interaktion und die Förderung eines achtsamen Miteinander mit allen Sinnen.
1. "Zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b und § 53b SGB XI", die Sie dazu berechtigt, in stationären und ambulanten Einrichtungen mit demenziell erkrankten Menschen tätig zu sein,
2. "Übungsleiter*in für Motogeragogik", die Sie dazu berechtigt, Bewegungs- bzw. Aktivierungsgruppen mit älteren/hochaltrigen/bewegungseingeschränkten Menschen anzuleiten.
Wir arbeiten in den Ausbildungen zusätzlich zu den vorgeschriebenen Inhalten mit Bewegung auf allen Ebenen, mit unkonventionellen Sinnes-Materialien, mit aktiver Beziehungsgestaltung sowie mit lebendigen Betreuungskonzepten.
Ihr Aufgabenfeld beinhaltet:
Maßnahmen und Tätigkeiten in stationären und ambulanten Einrichtungen, in der privaten Betreuung, in Bewegungs- und Aktivierungsgruppen für (hoch)altrige und demenziell erkrankte Menschen,
- die das Wohlbefinden der zu Betreuenden positiv beeinflussen können
- die physische, psychische und soziale Ressourcen fördern und erhalten
- die Alltagskompetenzen stärken
- die Sicherheit und Orientierung vermitteln
- die auf allen Ebenen "aktivieren".
Wenn Sie zusätzliche Betreuungskraft/Übungsleiter*in werden möchten, sollten Sie:
- kontaktfreudig sein und ein freundliches und offenes Wesen haben
- eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen haben
- zuverlässig, verantwortungs- und pflichtbewusst sein
- für andere Menschen da sein wollen und mit ihnen empfinden können
- einen respektvollen und liebevollen Umgang mit vertrauten Personen pflegen
- Herausforderungen lieben und Menschen motivieren wollen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifizierung:
- Einwöchiges (fünf Tage) Orientierungspraktikum in voll- oder teilstationärer Altenpflege-Einrichtung vor Beginn der Ausbildung
- Sie benötigen keine pflegerische oder therapeutische Kenntnisse
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Körperliche und psychische Belastbarkeit
Vermittelte Inhalte der Qualifizierung:
Grundlagen, Grundkenntnisse und Einführung in:
- Demenzerkrankungen und psychische Erkrankungen
- DemenzBalanceModell©
- Kommunikation und Interaktion
- Geriatrie, Gerontologie, typische Alterserkrankungen wie Diabetes, Schlaganfall, Parkinson, Arthrose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Osteoporose ...
- Pflege- und Betreuungsdokumentation, Transferhandlungen
- Hygiene/Lebensmittelhygiene, Ernährung
- Motogeragogik, Gesundheitsförderung, Handlungs- und Alltagskompetenzen
- Musik, Tanz und Rhythmus
- Koordination, Sinneswahrnehmungen, Körperbild und Körperschema
- Kinästhetik
- Sturzprophylaxe, Traumatologie im Alter
- Körper- und Gedächtnistraining, motorische Fähigkeiten fördern
- Freizeitverhalten und Kreativität, Feste feiern, Vorlesen, Spielen, Bewegung in der Natur
- Bewegen-Stützen-Helfen leicht gemacht, Umgang mit Behinderungen und Einschränkungen
- Schutz eigener Ressourcen
- Methodik-Didaktik, Angebotsplanung und Stundendurchführung, Rolle der Betreuenden
- Methoden der Körperarbeit und Entspannung
- Berühren und Spüren, Interaktion und Kommunikation ohne Worte
- Biografiearbeit und Erinnerungspflege
- Erste Hilfe für Pflege- und Betreuungskräfte
- Rechtskunde, Arbeitsschutz, Unfallverhütung.
Ablauf 280 Unterrichtseinheiten (UE):
5 Tage Orientierungspraktikum vor Kursbeginn in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung (40 UE)
3 Präsenz-Kompaktwochen an jeweils 5 Tagen (160 UE) in der vhs
10 Tage Betreuungspraktikum zwischen den Präsenzwochen in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung erfahrenen Pflegefachkraft (80 UE)
Leitung und Referentin:
Sonja Pfau
Diplom-Sportpädagogin, Übungsleiterin für Motogeragogik, Übungsleiterin für Sport nach Krebs
Referentinnen:
Cornelia Dannecker
Übungsleiterin für Motogeragogik, Betreuungskraft nach §53b, Kreative Gerontotherapeutin (SMEI)
Linda Dirks
Betreuungskraft nach §53b, Übungsleiterin für Motogeragogik, Übungsleiterin für Gesundheitssport, Seniorentrainerin
Birgit Grosshans
Fachpräventologin für Gehirnleistungstraining, Gedächtnistrainerin, Schulungsleiterin DemenzBalanceModell©
Margot Hirstein-Paraiso
Feldenkrais-Pädagogin, Kinderkrankenschwester, Pflege- und Betreuungskraft in Behinderteneinrichtungen
Yvonne Lucke
B.A. Gesundheitspädagogik, Health Care Education Notfallsanitäterin
Elke Steffen
BA Sportwissenschaftlerin Gesundheits- u. Freizeitbildung, exam. Krankenschwester, Übungsleiterin für Motogeragogik,
Gedächtnistrainerin, Rückenkursleiterin (DVGS), Kursleiterin für PME
Die Qualifizierungsmaßnahme ist als "Bildungszeit Baden-Württemberg" anrechenbar!
Hinweise:
Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) definiert auf der Basis des § 53b SGB XI (vormals § 87b SGB XI und § 53c SGB XI) die Richtlinie zum Einsatz "zusätzlicher Betreuungskräfte". In dieser Betreuungskräfte-Richtlinie (Betreuungskräfte-RL) werden die Qualifikationsanforderungen und die Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte verbindlich beschrieben und vom Bundesministerium für Gesundheit freigegeben. Ausgebildete zusätzliche Betreuungskräfte unterstützen die Pflegefachkräfte bei individuellen Aktivierungs- und Betreuungsangeboten.
Unterschiede § 43 b und 53 b
Im Paragraph 43 b SGB XI wird geregelt, dass Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben. Diese Leistung geht über die nach Schwere und Art der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinaus.
Im Paragraph 53 b SGB XI (vormals: Paragraph 53 c) wird bestimmt, dass der Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien zu den Aufgaben und zur Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften zu beschließen hat. Der Spitzenverband wird im Paragraph 53 b beauftragt, die Verbände der Pflegeberufe und die Bundesvereinigungen der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene anzuhören. Außerdem sind bei der Erstellung der Richtlinien die anerkannten, allgemeinen medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse zu beachten.
Info bei Barbara Fischer
Tel.: 0721 / 9 85 75-635, E-mail: fischer@vhs-karlsruhe.de
Kurstermine 17
-
Ort / Raum
-
- 1
- Montag, 03. März 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
1 Montag 03. März 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 2
- Dienstag, 04. März 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
2 Dienstag 04. März 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 3
- Mittwoch, 05. März 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
3 Mittwoch 05. März 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 4
- Donnerstag, 06. März 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
4 Donnerstag 06. März 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 5
- Freitag, 07. März 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
5 Freitag 07. März 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 6
- Dienstag, 22. April 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
6 Dienstag 22. April 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 7
- Mittwoch, 23. April 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
7 Mittwoch 23. April 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 8
- Donnerstag, 24. April 2025
- 09:00 – 11:00 Uhr
- vhs, Studio 2
8 Donnerstag 24. April 2025 09:00 – 11:00 Uhr vhs, Studio 2 -
- 9
- Donnerstag, 24. April 2025
- 11:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
9 Donnerstag 24. April 2025 11:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 10
- Freitag, 25. April 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
10 Freitag 25. April 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 11
- Samstag, 26. April 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
11 Samstag 26. April 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 12
- Dienstag, 10. Juni 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
12 Dienstag 10. Juni 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 13
- Mittwoch, 11. Juni 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
13 Mittwoch 11. Juni 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 14
- Donnerstag, 12. Juni 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
14 Donnerstag 12. Juni 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 15
- Freitag, 13. Juni 2025
- 09:00 – 13:00 Uhr
- vhs, Studio 2
15 Freitag 13. Juni 2025 09:00 – 13:00 Uhr vhs, Studio 2 -
- 16
- Freitag, 13. Juni 2025
- 13:30 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
16 Freitag 13. Juni 2025 13:30 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2 -
- 17
- Samstag, 14. Juni 2025
- 09:00 – 17:30 Uhr
- vhs, Studio 2
17 Samstag 14. Juni 2025 09:00 – 17:30 Uhr vhs, Studio 2
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Zertifizierte Ausbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft
nach § 43b und § 53b SGB XI und zur Übungsleiter*in für Motogeragogik
mit dem Schwerpunkt ganzheitliche Bewegungsförderung
Gesetzliche Grundlagen
Nach § 43b Sozialgesetzbuch XI haben alle Pflegebedürftigen, auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgehen.
Die Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind in den Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) nach § 53b SGB XI (alt: § 87b Abs. 3 SGB XI) geregelt. Diese werden vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV-Spitzenverband) beschlossen, zuletzt in der Fassung vom 21. Oktober 2022, und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt (zuletzt am 21. November 2022). Die angepassten Richtlinien sind am 22. November 2022 in Kraft getreten.
Die Bewegungsförderung ist ein zentrales Thema nicht nur in der Prävention, sondern auch in der Therapie demenzieller Erkrankungen. Bewegung hilft, die physischen, psychischen und sozialen Ressourcen zu "aktivieren", die Selbständigkeit bei Alltagshandlungen und die Mobilität zu fördern. Bewegung baut Brücken.
Auch in der professionellen Pflege geht die Praxis weg von der funktionellen Ausrichtung hin zu einer lebenswelt- und beziehungsorientierten lebendigen Gestaltung. Dies machen die nationalen Expertenstandards: "Erhaltung und Förderung der Mobilität" sowie "Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz" recht deutlich.
Die vhs Karlsruhe bietet zwei zertifizierte Ausbildungen mit dem Schwerpunkt ganzheitliche Bewegungsförderung an. In diesem Schwerpunkt vereinen sich gelebte Kinästhetik (Wissenschaft der Bewegungswahrnehmung / Bewegungsempfindung), psychosoziale Interaktion und die Förderung eines achtsamen Miteinander mit allen Sinnen.
1. "Zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b und § 53b SGB XI", die Sie dazu berechtigt, in stationären und ambulanten Einrichtungen mit demenziell erkrankten Menschen tätig zu sein,
2. "Übungsleiter*in für Motogeragogik", die Sie dazu berechtigt, Bewegungs- bzw. Aktivierungsgruppen mit älteren/hochaltrigen/bewegungseingeschränkten Menschen anzuleiten.
Wir arbeiten in den Ausbildungen zusätzlich zu den vorgeschriebenen Inhalten mit Bewegung auf allen Ebenen, mit unkonventionellen Sinnes-Materialien, mit aktiver Beziehungsgestaltung sowie mit lebendigen Betreuungskonzepten.
Ihr Aufgabenfeld beinhaltet:
Maßnahmen und Tätigkeiten in stationären und ambulanten Einrichtungen, in der privaten Betreuung, in Bewegungs- und Aktivierungsgruppen für (hoch)altrige und demenziell erkrankte Menschen,
- die das Wohlbefinden der zu Betreuenden positiv beeinflussen können
- die physische, psychische und soziale Ressourcen fördern und erhalten
- die Alltagskompetenzen stärken
- die Sicherheit und Orientierung vermitteln
- die auf allen Ebenen "aktivieren".
Wenn Sie zusätzliche Betreuungskraft/Übungsleiter*in werden möchten, sollten Sie:
- kontaktfreudig sein und ein freundliches und offenes Wesen haben
- eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen haben
- zuverlässig, verantwortungs- und pflichtbewusst sein
- für andere Menschen da sein wollen und mit ihnen empfinden können
- einen respektvollen und liebevollen Umgang mit vertrauten Personen pflegen
- Herausforderungen lieben und Menschen motivieren wollen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifizierung:
- Einwöchiges (fünf Tage) Orientierungspraktikum in voll- oder teilstationärer Altenpflege-Einrichtung vor Beginn der Ausbildung
- Sie benötigen keine pflegerische oder therapeutische Kenntnisse
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Körperliche und psychische Belastbarkeit
Vermittelte Inhalte der Qualifizierung:
Grundlagen, Grundkenntnisse und Einführung in:
- Demenzerkrankungen und psychische Erkrankungen
- DemenzBalanceModell©
- Kommunikation und Interaktion
- Geriatrie, Gerontologie, typische Alterserkrankungen wie Diabetes, Schlaganfall, Parkinson, Arthrose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Osteoporose ...
- Pflege- und Betreuungsdokumentation, Transferhandlungen
- Hygiene/Lebensmittelhygiene, Ernährung
- Motogeragogik, Gesundheitsförderung, Handlungs- und Alltagskompetenzen
- Musik, Tanz und Rhythmus
- Koordination, Sinneswahrnehmungen, Körperbild und Körperschema
- Kinästhetik
- Sturzprophylaxe, Traumatologie im Alter
- Körper- und Gedächtnistraining, motorische Fähigkeiten fördern
- Freizeitverhalten und Kreativität, Feste feiern, Vorlesen, Spielen, Bewegung in der Natur
- Bewegen-Stützen-Helfen leicht gemacht, Umgang mit Behinderungen und Einschränkungen
- Schutz eigener Ressourcen
- Methodik-Didaktik, Angebotsplanung und Stundendurchführung, Rolle der Betreuenden
- Methoden der Körperarbeit und Entspannung
- Berühren und Spüren, Interaktion und Kommunikation ohne Worte
- Biografiearbeit und Erinnerungspflege
- Erste Hilfe für Pflege- und Betreuungskräfte
- Rechtskunde, Arbeitsschutz, Unfallverhütung.
Ablauf 280 Unterrichtseinheiten (UE):
5 Tage Orientierungspraktikum vor Kursbeginn in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung (40 UE)
3 Präsenz-Kompaktwochen an jeweils 5 Tagen (160 UE) in der vhs
10 Tage Betreuungspraktikum zwischen den Präsenzwochen in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung erfahrenen Pflegefachkraft (80 UE)
Leitung und Referentin:
Sonja Pfau
Diplom-Sportpädagogin, Übungsleiterin für Motogeragogik, Übungsleiterin für Sport nach Krebs
Referentinnen:
Cornelia Dannecker
Übungsleiterin für Motogeragogik, Betreuungskraft nach §53b, Kreative Gerontotherapeutin (SMEI)
Linda Dirks
Betreuungskraft nach §53b, Übungsleiterin für Motogeragogik, Übungsleiterin für Gesundheitssport, Seniorentrainerin
Birgit Grosshans
Fachpräventologin für Gehirnleistungstraining, Gedächtnistrainerin, Schulungsleiterin DemenzBalanceModell©
Margot Hirstein-Paraiso
Feldenkrais-Pädagogin, Kinderkrankenschwester, Pflege- und Betreuungskraft in Behinderteneinrichtungen
Yvonne Lucke
B.A. Gesundheitspädagogik, Health Care Education Notfallsanitäterin
Elke Steffen
BA Sportwissenschaftlerin Gesundheits- u. Freizeitbildung, exam. Krankenschwester, Übungsleiterin für Motogeragogik,
Gedächtnistrainerin, Rückenkursleiterin (DVGS), Kursleiterin für PME
Die Qualifizierungsmaßnahme ist als "Bildungszeit Baden-Württemberg" anrechenbar!
Hinweise:
Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) definiert auf der Basis des § 53b SGB XI (vormals § 87b SGB XI und § 53c SGB XI) die Richtlinie zum Einsatz "zusätzlicher Betreuungskräfte". In dieser Betreuungskräfte-Richtlinie (Betreuungskräfte-RL) werden die Qualifikationsanforderungen und die Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte verbindlich beschrieben und vom Bundesministerium für Gesundheit freigegeben. Ausgebildete zusätzliche Betreuungskräfte unterstützen die Pflegefachkräfte bei individuellen Aktivierungs- und Betreuungsangeboten.
Unterschiede § 43 b und 53 b
Im Paragraph 43 b SGB XI wird geregelt, dass Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben. Diese Leistung geht über die nach Schwere und Art der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinaus.
Im Paragraph 53 b SGB XI (vormals: Paragraph 53 c) wird bestimmt, dass der Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien zu den Aufgaben und zur Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften zu beschließen hat. Der Spitzenverband wird im Paragraph 53 b beauftragt, die Verbände der Pflegeberufe und die Bundesvereinigungen der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene anzuhören. Außerdem sind bei der Erstellung der Richtlinien die anerkannten, allgemeinen medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse zu beachten.
Nach § 43b Sozialgesetzbuch XI haben alle Pflegebedürftigen, auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgehen.
Die Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind in den Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) nach § 53b SGB XI (alt: § 87b Abs. 3 SGB XI) geregelt. Diese werden vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV-Spitzenverband) beschlossen, zuletzt in der Fassung vom 21. Oktober 2022, und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt (zuletzt am 21. November 2022). Die angepassten Richtlinien sind am 22. November 2022 in Kraft getreten.
Die Bewegungsförderung ist ein zentrales Thema nicht nur in der Prävention, sondern auch in der Therapie demenzieller Erkrankungen. Bewegung hilft, die physischen, psychischen und sozialen Ressourcen zu "aktivieren", die Selbständigkeit bei Alltagshandlungen und die Mobilität zu fördern. Bewegung baut Brücken.
Auch in der professionellen Pflege geht die Praxis weg von der funktionellen Ausrichtung hin zu einer lebenswelt- und beziehungsorientierten lebendigen Gestaltung. Dies machen die nationalen Expertenstandards: "Erhaltung und Förderung der Mobilität" sowie "Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz" recht deutlich.
Die vhs Karlsruhe bietet zwei zertifizierte Ausbildungen mit dem Schwerpunkt ganzheitliche Bewegungsförderung an. In diesem Schwerpunkt vereinen sich gelebte Kinästhetik (Wissenschaft der Bewegungswahrnehmung / Bewegungsempfindung), psychosoziale Interaktion und die Förderung eines achtsamen Miteinander mit allen Sinnen.
1. "Zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b und § 53b SGB XI", die Sie dazu berechtigt, in stationären und ambulanten Einrichtungen mit demenziell erkrankten Menschen tätig zu sein,
2. "Übungsleiter*in für Motogeragogik", die Sie dazu berechtigt, Bewegungs- bzw. Aktivierungsgruppen mit älteren/hochaltrigen/bewegungseingeschränkten Menschen anzuleiten.
Wir arbeiten in den Ausbildungen zusätzlich zu den vorgeschriebenen Inhalten mit Bewegung auf allen Ebenen, mit unkonventionellen Sinnes-Materialien, mit aktiver Beziehungsgestaltung sowie mit lebendigen Betreuungskonzepten.
Ihr Aufgabenfeld beinhaltet:
Maßnahmen und Tätigkeiten in stationären und ambulanten Einrichtungen, in der privaten Betreuung, in Bewegungs- und Aktivierungsgruppen für (hoch)altrige und demenziell erkrankte Menschen,
- die das Wohlbefinden der zu Betreuenden positiv beeinflussen können
- die physische, psychische und soziale Ressourcen fördern und erhalten
- die Alltagskompetenzen stärken
- die Sicherheit und Orientierung vermitteln
- die auf allen Ebenen "aktivieren".
Wenn Sie zusätzliche Betreuungskraft/Übungsleiter*in werden möchten, sollten Sie:
- kontaktfreudig sein und ein freundliches und offenes Wesen haben
- eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen haben
- zuverlässig, verantwortungs- und pflichtbewusst sein
- für andere Menschen da sein wollen und mit ihnen empfinden können
- einen respektvollen und liebevollen Umgang mit vertrauten Personen pflegen
- Herausforderungen lieben und Menschen motivieren wollen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifizierung:
- Einwöchiges (fünf Tage) Orientierungspraktikum in voll- oder teilstationärer Altenpflege-Einrichtung vor Beginn der Ausbildung
- Sie benötigen keine pflegerische oder therapeutische Kenntnisse
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Körperliche und psychische Belastbarkeit
Vermittelte Inhalte der Qualifizierung:
Grundlagen, Grundkenntnisse und Einführung in:
- Demenzerkrankungen und psychische Erkrankungen
- DemenzBalanceModell©
- Kommunikation und Interaktion
- Geriatrie, Gerontologie, typische Alterserkrankungen wie Diabetes, Schlaganfall, Parkinson, Arthrose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Osteoporose ...
- Pflege- und Betreuungsdokumentation, Transferhandlungen
- Hygiene/Lebensmittelhygiene, Ernährung
- Motogeragogik, Gesundheitsförderung, Handlungs- und Alltagskompetenzen
- Musik, Tanz und Rhythmus
- Koordination, Sinneswahrnehmungen, Körperbild und Körperschema
- Kinästhetik
- Sturzprophylaxe, Traumatologie im Alter
- Körper- und Gedächtnistraining, motorische Fähigkeiten fördern
- Freizeitverhalten und Kreativität, Feste feiern, Vorlesen, Spielen, Bewegung in der Natur
- Bewegen-Stützen-Helfen leicht gemacht, Umgang mit Behinderungen und Einschränkungen
- Schutz eigener Ressourcen
- Methodik-Didaktik, Angebotsplanung und Stundendurchführung, Rolle der Betreuenden
- Methoden der Körperarbeit und Entspannung
- Berühren und Spüren, Interaktion und Kommunikation ohne Worte
- Biografiearbeit und Erinnerungspflege
- Erste Hilfe für Pflege- und Betreuungskräfte
- Rechtskunde, Arbeitsschutz, Unfallverhütung.
Ablauf 280 Unterrichtseinheiten (UE):
5 Tage Orientierungspraktikum vor Kursbeginn in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung (40 UE)
3 Präsenz-Kompaktwochen an jeweils 5 Tagen (160 UE) in der vhs
10 Tage Betreuungspraktikum zwischen den Präsenzwochen in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung erfahrenen Pflegefachkraft (80 UE)
Leitung und Referentin:
Sonja Pfau
Diplom-Sportpädagogin, Übungsleiterin für Motogeragogik, Übungsleiterin für Sport nach Krebs
Referentinnen:
Cornelia Dannecker
Übungsleiterin für Motogeragogik, Betreuungskraft nach §53b, Kreative Gerontotherapeutin (SMEI)
Linda Dirks
Betreuungskraft nach §53b, Übungsleiterin für Motogeragogik, Übungsleiterin für Gesundheitssport, Seniorentrainerin
Birgit Grosshans
Fachpräventologin für Gehirnleistungstraining, Gedächtnistrainerin, Schulungsleiterin DemenzBalanceModell©
Margot Hirstein-Paraiso
Feldenkrais-Pädagogin, Kinderkrankenschwester, Pflege- und Betreuungskraft in Behinderteneinrichtungen
Yvonne Lucke
B.A. Gesundheitspädagogik, Health Care Education Notfallsanitäterin
Elke Steffen
BA Sportwissenschaftlerin Gesundheits- u. Freizeitbildung, exam. Krankenschwester, Übungsleiterin für Motogeragogik,
Gedächtnistrainerin, Rückenkursleiterin (DVGS), Kursleiterin für PME
Die Qualifizierungsmaßnahme ist als "Bildungszeit Baden-Württemberg" anrechenbar!
Hinweise:
Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) definiert auf der Basis des § 53b SGB XI (vormals § 87b SGB XI und § 53c SGB XI) die Richtlinie zum Einsatz "zusätzlicher Betreuungskräfte". In dieser Betreuungskräfte-Richtlinie (Betreuungskräfte-RL) werden die Qualifikationsanforderungen und die Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte verbindlich beschrieben und vom Bundesministerium für Gesundheit freigegeben. Ausgebildete zusätzliche Betreuungskräfte unterstützen die Pflegefachkräfte bei individuellen Aktivierungs- und Betreuungsangeboten.
Unterschiede § 43 b und 53 b
Im Paragraph 43 b SGB XI wird geregelt, dass Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben. Diese Leistung geht über die nach Schwere und Art der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinaus.
Im Paragraph 53 b SGB XI (vormals: Paragraph 53 c) wird bestimmt, dass der Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien zu den Aufgaben und zur Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften zu beschließen hat. Der Spitzenverband wird im Paragraph 53 b beauftragt, die Verbände der Pflegeberufe und die Bundesvereinigungen der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene anzuhören. Außerdem sind bei der Erstellung der Richtlinien die anerkannten, allgemeinen medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse zu beachten.
Info bei Barbara Fischer
Tel.: 0721 / 9 85 75-635, E-mail: fischer@vhs-karlsruhe.de
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Kursnummer: 251-655101.290,00 €inkl. Unterlagen, eine Ratenzahlung in 3 Raten ist möglich: Ratenzahlung 430 € zum 15.2.2025 / 430 € zum 15.3.2025 / 430 € zum 15.4.2025 Rücktrittsbedingungen: Bis einschließlich 14.2.2025 ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Bis einschließlich 19.2.2024 beträgt die Stornogebühr 70 % (903 €), danach beträgt die Stornogebühr 100 % (1.290 €). Alternativ kann eine vom Vertragspartner genannte Person als Ersatzvertragspartner gemeldet werden. Die vhs Karlsruhe prüft hierzu die Voraussetzungen gemäß Ausschreibung und entscheidet über die Teilnahme.
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15 Unterrichtstage in 3 Präsenzwochen: 1. Präsenzwoche: Mo. bis Fr., 3.3.25 bis 7.3.25 2. Präsenzwoche: Di. bis Sa., 22.4.25 bis 26.4.25 3. Präsenzwoche: Di. bis Sa., 10.6.25 bis 14.6.25 Täglich von 9 Uhr bis 17.30 Uhr17 Termine / 157.33 Ustd.